EED - Impulsvortrag als Video online

Rechtsunsicherheit bei der EED-Umsetzung - im Rahmen der Energie-Impulse 2021 vom 4. Mai 2021

 


Reinhard Haase, Produktmanager der Somentec Software GmbH, berichtete, welche Herausforderungen durch die EED insbesondere auf Fernwärmeversorger und Dienstleister für die Heizkostenabrechnung zukommen. Beide Marktrollen müssen ihre Messinfrastrukturen digitalisieren und fernauslesbar machen, beide unterliegen identischen Umsetzungsfristen. Bereits seit dem 25. Oktober 2020 müssen neu installierte Messgeräte fernauslesbar sein. Mit Beginn des kommenden Jahres sind Endnutzern bzw. Hausbewohnern mit fernauslesbarer Geräteausstattung monatlich Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen. Und ab 2027 ist die Fernauslesung flächendeckend Pflicht. Rechtssicherheit besteht aktuell allerdings noch nicht. Der Gesetzgeber ist mit der Überführung der EU-Vorgaben in die entsprechenden deutschen Verordnungen (u.a. AVBFernwärmeV und Heizkostenverordnung) im Hintertreffen. Schon im Oktober 2020 hätten die EED-Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt sein müssen. Aktuell befinden sich die entsprechenden Referentenentwürfe in der Verbändekonsultation. „Es ist derzeit nicht ersichtlich, wann diese rechtskräftig werden“, sagte Reinhard Hase. „Zukünftige Entwicklungen können noch zu Änderungen führen.“ Doch nicht nur das ist für alle Marktakteure ärgerlich, sondern auch der Umstand, dass noch eine Vielzahl begrifflicher, technischer und fachlicher Inkonsistenzen in den Verordnungsentwürfen steckt, die eine Umsetzung und Anwendung der EED-Vorgaben erschweren. Haase sprach in seinem Vortrag mehr als ein Dutzend offener Punkte an. Der Heizkostenexperte ermunterte das virtuelle Auditorium, sich bei allen Umsetzungsfragen an die Somentec Software GmbH zu wenden.

 

Auch interessant: Kundenbindung mit Heizkostenabrechnung

 

Melanie Wolf
Melanie Wolf

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