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Wallboxen - die häufigsten Kundenanfragen an Lieferanten

Stromkunden unterscheiden selten zwischen der Marktrolle Netzbetreiber und Stromlieferant. Und so sieht man sich häufig auch als Energielieferant mit Fragen zum Netzsanschluss konfrontiert. Gerade das Thema "Wallboxen" beschäftigt zunehmend die privaten Haushalte und bestimmt auch Ihre Kunden.

Wir haben die häufigsten Fragen auf einen Blick zusammengefasst und diese aus Sicht der Energielieferanten beantwortet.

1. Ihr Kunde fragt: "Ich möchte eine Wallbox bei mir zuhause installieren? Was muss ich tun?"

Wenn Ladestationen errichtet werden, braucht es natürlich einen Anschluss an das Stromnetz. Dieser kann entweder durch einen eigenen Netzanschluss für die Ladestation erfolgen, z.B. bei öffentlichen Ladestationen, oder durch Anschluss an eine bereits vorhandenen Elektroinstallation - dies ist die Regel bei privaten Nutzern.

Wenn das Grundstück über einen Netzanschluss verfügt, kann die E-Ladestation  parallel zur bestehenden Installation mit dem Netzanschlusspunkt verbunden werden. Das geschieht technisch durch die Installation eines Zählers parallel zum bestehende Zähler. Wichtig ist dabei, dass trotz der zwei Messungen und der damit getrennten Netzanschlussnutzungsverträge (es gibt zwei Marktlokationen, die auch durch zwei getrennte Lieferanten versorgt werden können) phyisch der Anschluss über einen Netzanschlusskasten passiert. Das ist der meist braune und schwarze Kasten, in dem der Netzbetreiber die großen Schmelzsicherungen für den Anschluss untergebracht hat.

Eine Ladeeinrichtung muss immer beim Netzbetreiber angemeldet werden, genehmigungspflichtig sind nur Wallboxen mit über 11 kW Ladeleistung.

Die Installation muss zwingend über einen Fachbetrieb erfolgen. Der Elektroinstallateur haftet dann auch für den fachgerechten Einbau und führt die Anmeldung der Ladeeinrichtung beim Netzbetreiber durch.

Zuschüsse gibt es bei der Förderbank KfW und eventuell auch bei Ihrem Bundesland und/oder Ihrer Gemeinde.

Nachdem der Anschluss geregelt ist, können Sie sich an einen Anbieter für Wallboxen wenden und....

2. Ihr Kunde fragt: "Ich möchte eine Ladestation in einem Mehrfamilienhaus installieren lassen? Was muss ich dabei beachten?"

Laut Wohnungseigentumsgesetz haben Wohnungseigentümer und Mieter einen grundsätzlichen Anspruch auf eine Lademöglichkeit für ein Elektroauto. Wie diese ausgeführt wird, wird von allen Eigentümern gemeinsam entschieden.

3. Ihr Kunde fragt: "Reicht die vorhandene Leistung des Hausanschlusses aus?"

Im Privatbereich hat eine Netzanschluss 30kW Leistung. Bei Mehrfamilienhäusern entsprechend mehr. Wie viel Leistung es konkret ist, steht im Netzanschlussvertrag zwischen Netzbetreiber und Grundstücks- bzw. Objekteigentümer. Der Eigentümer kann diese Information im Zweifel direkt beim Netzbetreiber erfragen.

Viele Hausanschlüsse sind jedoch nicht auf die erhöhte Stromnachfrage durch Elektroautos ausgelegt. Ein Vorab-Check durch Ihren Elektroinstallateur ist sinnvoll.

Wenn der Netzanschluss eine Leistung hat, die insbesondere durch die Installation von mehreren Ladestationen in Verbindung mit dem sonstigen Stromverbrauch zu klein bemessen ist, kann der Eigentümer eine Verstärkung des Netzanschlusses beim Netzbetreiber beauftragen. Dieser prüft zunächst, wie viel Leistung er überhaupt bereitstellen kann. Für alles was über 30kW liegt, muss der Eigentümer dann auch einen Baukostenzuschuss bezahlen. Wie hoch der ist, ist dem Angebot vom Netzbetreiber zur Leistungsverstärkung zu entnehmen. Hier ist es auch völlig egal, ob die Ladestation mit einem eigenen Zähler parallel zur bestehenden Messung, oder ob diese direkt an die bestehende Installation ohne gesonderte Messung angeschlossen wird. Das Problem mit der zeitgleichen Ladung mehrerer Fahrzeuge und damit der Überschreitung der maximalen Leistung des Hausanschlusses bleibt dasselbe.

Wie wird abgerechnet?

Neben dem physikalischen Thema mit der Leistung gibt es noch die abrechnungstechnischen Fragen, wenn Eigentümer und Nutzer des Netzanschlusses nicht identisch sind.

4. Ihr Kunde fragt: "Wie kann ich den mit der Wallbox verbrauchten Strom mit meinem Mieter/Vermieter abrechnen?"

Wenn die Ladestation/en über einen gesonderten Zähler parallel zur bestehenden Installation angeschlossen werden/wird, dann kann diese getrennte Marktlokation auf einen Ladestationsbetreiber in der Stromversorgung angemeldet werden, der den Einkauf des Stromes für die Ladestation/en übernimmt und die Ladevorgänge gegenüber den Nutzern abrechnet. Dafür braucht es ein Ladestromabrechnungssystem. Dieses ist je nach Ausbaustand über kleine, lokale Lösungen bis hin zu Roamingverbünden realisierbar. Entsprechende Kontakte stellen wir gerne im Rahmen unseres Netzwerks her.

Eine andere Möglichkeit wäre, die Hausverwaltung übernimmt die Rolle des Ladestromanbieters und bezieht den Strom für die Stationen direkt und rechnet dann über die Nebenkostenabrechnung die Ladevorgänge gegenüber den Mietern ab. Der Vorteil dieser Lösung besteht darin, dass die Ladestationen nicht zwingend in die Stromkreise der einzelnen Wohnungen angeschlossen werden müssen, die Leitungsführung ist einfacher und damit die Investitionskosten geringer.

Eine weitere Lösung wäre, dem Mieter, der eine Ladestation benötigt, diese gegen Kostenbeteiligung auf seinem reservierten Stellplatz zur Verfügung zu stellen und diese direkt hinter den Stromzähler des jeweiligen Mieters anzuschließen. Damit würde der Mieter selbst seinen Strom über den bereits vorhandenen Stromzähler mit beziehen und die Hausverwaltung wäre beim Thema Ladestromabrechnung außen vor. Wenn der Mieter eine gesonderte Erfassung der Ladevorgänge benötigt, müsste entweder die Ladestation selbst eine solche Auswertung bereitstellen, oder er installiert neben der Ladestation einen kleinen Verteilerkasten mit einem Hutschienenzähler. Über diesen kann er dann z. B. die Ladevorgänge für ein Firmenfahrzeug auch gegenüber seinem Arbeitgeber abrechnen.

Konstellationen im Rahmen von Mieterstromobjekten und Eigenverbrauchslösungen mit Erzeugungsanlagen verkomplizieren die oben genannten Grundmodelle natürlich im Detail beliebig stark. Hier wäre es dann das Thema Lastmanagement im Objekt. Hier ist die zum Beispiel die enisyst GmbH ein möglicher Ansprechpartner. Enisyst kümmert sich unter anderem um die Umsetzung komplexer Ladeinfrastrukturen in größeren Objekten. Größere Objekte sind Objekte, bei denen es um mehr als 40 Ladestationen in einem Objekt geht. Hier ist man dann immer im Lastmanagement unterwegs, weil sich keine Partei einen Netzanschluss in dieser Größenordnung wirtschaftlich leisten kann.

Thomas Deeg
Thomas Deeg

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