Eine zweite Chance möchte man wirtschaftlich bedrohten Unternehmen geben. Aus diesem Grundgedanken heraus hat der Gesetzgeber nun neue Möglichkeiten geschaffen.
Die Besonderheit für den Schuldner: Er muss sich mit dem vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren künftig nicht zwingend mit allen Gläubigern einig werden.
Die Besonderheiten für Energieversorger - erklären wir ausführlich in unserem Whitepaper. Gemeinsam mit der Anwaltskanzlei Becker Büttner Held haben wir die verschiedenen Aspekte rund um das Thema Vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren aufgegriffen und in wenigen Seiten aufbereitet.